Wiedergabe eines Vortrages, gehalten von Vetter Heiner a.d.H. Alt-Ottenhof
auf dem Familientag am 27.6.1970 in Schloß Höhnscheid
Wenn ein Geschlecht, das aus verwandten Personen besteht, die den selben Namen tragen und die alle Nachkommen einer Person, eines Stammvaters, in der männlichen Linie sind, bildlich dargestellt wird, entsteht unwillkürlich ein Baum, den die Genealogen daher mit Recht als Stammbaum bezeichnen. Für unser Geschlecht ist im vorigen Jahrhundert auf eine meines Erachtens besonders gefällige Weise, ein Stammbaum angefertigt worden, den mein Vater bis zur 14. Generation ergänzt hat und den jeder als Fotokopie erwerben kann. Anhand dieses Stammbaumes kann man recht gut verfolgen, wie sich unser Geschlecht zunächst in Stämme aufgeteilt und dann allmählich in immer kleinere Äste verzweigt hat. Wir alle, die wir hier sitzen, bevölkern einzelne Wipfel dieses Baumes und sind, wie bei genauer Betrachtüng zu ersehen ist, mehr oder weniger weit voneinander verwandt. Wie sehr das Verhältnis zueinander sich nach den Weltkriegen und nach dem Verlust der Heimat gewandelt hat, wird daran deutlich, daß wir heute in der ganzen Welt verstreut leben, verschiedene Dialekte sprechen, in Einzelfällen sogar die deutsche Sprache nicht beherrschen, die verschiedensten Berufe ausüben und sehr unterschiedlichen Lebensräumen angehören. Dagegen hatten alle unsere Vorfahren einen Lebensraum, eine gemeinsame Heimat, die sie einerseits zusammen mit anderen Geschlechtern jahrhundertelang aufgrund von Privilegien selbst verwalteten und somit prägten und durch die sie andererseits geprägt wurden. Heute haben wir für eine Rückschau auf die gemeinsame Vergangenheit unseres Geschlechtes in genealogischer und historischer Hinsicht nur sehr wenig Zeit, Interesse und Gelegenheit. Wir werden vielmehr durch die verschiedenartigsten Aufgaben der Gegenwart und Sorgen der Zukunft in Anspruch genommen. Das einzige, was wir alle heute absolut gemeinsam haben, ist, daß wir alle denselben Namen tragen bzw. trugen. Dieses leider auch nur in den verschiedensten Formen. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Der gemeinsame Name allein wird uns hier aber nicht zusammengeführt haben, sondern doch wohl auch das mehr oder weniger ausgeprägte Gefühl, zusammenzugehören, Erwachsene eines Stammes zu sein und - besonders bei der älteren Generation - einer Heimat zu entstammen. Diese drei uns alle verbindenden Faktoren - Geschichte unserer Familie, ihrer Heimat sowie der Name - wird Gegenstand meiner Darstellung sein, die ich in erster Linie denjenigen unter uns widme, für die diese Materie völlig neu ist.
Die lückenlose Stammreihe unseres Geschlechtes beginnt mit "Johann von Hoynge(n) genant Hu(e)ne", der 1500 und 1501 urkundlich genannt wurde, als er in Kurland mit Ländereien belehnt wurde. Sein Urenkelsohn, Barthold, gab 1620 bei der Eintragung in die Matrikel der kurländischen Ritterschaft als Vater des Johann Jobst an, der aus Deutschland eingewandert sei und sich im Stift Dorpat niedergelassen habe. Auch in der sog. "Kadvelschen Ahnentafel", die sich ein Bruder von Barthold, Martin, 1646 in Öl auf Leinwand malen ließ und die im Original sich im Besitze meines Vaters in Glücksburg befindet, ist Jobst als Vater von Johann angegeben. Leider aber sind für diese Filiation bisher keine weiteren Belege ermittelt worden. Sie braucht dennoch nicht bezweifelt zu werden, zumal neben Barthold auch einige Personen anderer Geschlechter vor der kurländischen Ritterbank Jobst und Johann als ihre Vorfahren angaben, die seinerzeit beschworen werden mußten und deren Richtigkeit von den Ritterbankrichtern genau geprüft wurden.
Ein Zusammenhang mit einer der zahlreichen gleich- und ähnlichnamigen inzwischen erloschenen Adelsgeschlechtern im rheinländisch-westfälischen Gebiet konnte bisher nicht ermittelt werden, zumal keines dieser Geschlechter unser Wappen führte. Besonders Anselm a.d.H. Ehrenbreitstein (1817-1882) und Edgar a.d.H Echmes (1878-1969) haben jahrzehntelang nach der Herkunft des Jobst geforscht und alle ähnlich- und gleichnamigen Geschlechter, mit denen ein Zusammenhang bestehen könnte, erfaßt. Daß unser Stammvater Johann adeliger Herkunft war, kann nicht bestritten werden, da der Name, das auffallend schlichte Wappen und seine soziale Stellung als Vasall des Deutschen Ordens darauf hindeuten.
Das Land, in dem unsere Familie um 1500 Wurzeln schlug, sich verzweigte, 400 Jahre lang blühte und sich zu einer der zahlreichsten Geschlechter des Landes ausbreitete, gehörte damals noch zum Deutschen Orden und damit zum heiligen römischen Reich deutscher Nation. Dieser Staat verdankt seine Entstehung den beiden Hauptmotiven mittelalterlichen Expansion: Erweiterung des Wirtschaftsgebietes und das Ausdehnungsbestreben der kirchlichen Nächt. Als Begründer dieses Staates ist Bischof Albert anzusehen, der 1201 die Stadt Riga und 1204 zur Eroberung und Christianisierung des Landes den Schwertbrüderorden gründete. Er warb auf vielen Reisen durch Deutschland für einen Kreuzzug, In das vom Papst der Maria gewelhte Land.
Den vor allem aus Niedersachsen und Westfalen stammenden Rittern schlossen sich Priester, Kaufleute und Handwerker an, die das Land in eine deutsche Kolonie verwandelten. 1256 wurde der Schwertbrüder-orden von den einheimischen Liven und Kuren in einer Schlacht ver-nichtend geschlagen. Einzige Rettung war die Vereinigung mit dem Deutschen Orden, der sich kurz zuvor in Preußen niedergelassen hatte. Im 13. Jahrhundert gelang es, das Land in fortwährenden Kämpfen gegen Gegner im Innern und außerhalb des Landes zu befestigen.
Zu dieser Zeit gab es im Lande vier Stände. Der erste Stand waren der Erzbischof von Riga und die anderen Bischöfe, der zweite der deutsche Ordensmeister mit den Ordensrittern, der dritte die Vasallen oder die Ritterschaften und schließlich der vierte Stand die Bürger der großen Städte. In einem Bürgerkrieg, der sich der Befestigung des Landes anschloß, konnte der Orden - der bisherige zweite Stand - die erzbischöfliche Macht brechen und Riga 1550 unterwerfen.
Der Orden sah sich aber bald großen Gefahren von außen gegenüber. Die Nachbarländer erstarkten und trachteten nach dem Besitz des Lan-des. Zunächst verbanden sich Polen und Litauen durch eine Heirat 1586 und wurden zu einer Großmacht. Als Polen-Litauen den Deutschen Orden in Preußen entmachtet hatten, wurde die Lage des Deutschen Ordens in Livland fast hoffnungslos. 1410 wurde der Deutsche Orden in der Schlacht bei Tannenberg vernichtend geschlagen. 1466 mußte sogar der Orden die polnische Oberhoheit in Preußen anerkennen - Im Osten hatte Iwan III. Großfürst von Moskau nach der Eingliederung der Teilfürstentümer eine Großmachtpolitik begonnen. Und schließlich war auch Schweden zu einer Großmacht geworden.
Die Situation war für den Orden in Livland um 1500, als unser Stammvater im Lande seßhaft wurde, äußerst bedrohlich. Daß es dem Orden gelang, lenger als in Preußen seine Selbständigkeit zu behaupten, verdankte er in erster Linie dem Ordensmeister Wolter v. Plettenberg, der 1502 mit einer kleinen Schar Iwan III. entscheidend schlagen konnte, Unter Plettenberg hat unser Stammvater wohl auch als Vasall des Ordens gekämpft; denn von ihm wurde er mit Ländereien in Kurland 1500 und 1501 belehnt.
Die Ordensherrschaft wurde durch die Reformation, die sich im Lande sehr schnell ausbreitete, stark erschüttert und endete endgültig 1561, als der Orden sich gegen die von allen Seiten anstürmenden Feinde nicht mehr erwehren konnte.
Nun war die Stunde des dritten Standes, der Vasallen, die sich zu Ritterschaften zusammengeschlossen hatten, gekommen.
Zu ihnen gehörten auch die Huenes. Die Vasallen waren dem Orden in das Land gefolgt. Für ihre Kriegsdienste wurden sie durch Belohnungen von Gütern belohnt.
Zu ihnen gehörten auch die Huenes. Die Vasallen waren dem Orden in das Land gefolgt. Für ihre Kriegsdienste wurden sie durch Belohnungen von Gütern belohnt. Anfangs war das Erbrecht lediglich auf die direkte männliche Linie beschränkt. Sie konnten jedoch später durchsetzen, daß ihnen die Befugnis gewährt wurde, die Lehnsgüter sowohl in männlicher als auch in weiblicher Nachkommenschaft, selbst bei Verwandtschaft bis zum fünften Grad, zu vererben. Dadurch fühlten sie sich ganz besonders mit dem Land verbunden. Da außerdem auch ihr Zusammengehörigkeits-gefühl besonders stark war und sie sich in der Verteidigung ihrer Standesinteressen und ihres Landes straff organisierten, wuchsen sie zum wichtigsten Element im Lande empor. Beim Zerfall des Ordensstaates gingen sie als die einzigen Repräsentanten des Landes hervor. Sie waren die Verhandlungspartner der in das Land sich stürzenden Feinde. - Es ging jetzt nicht mehr um den fernsten Teil des heiligen römischen Reiches deutscher Nation, zu dem der Ordensstaat gehörte, sondern um die Frage der Herrschaft an der Ostsee. Das Land hatte die Selbständigkeit verloren und wurde Zankapfel mehrerer Großmächte. Wer dieses Land besaß, das läßt sich bis zur Gegenwart verfolgen, beherrschte die Ostsee und war dadurch europäische Großmacht. -
Zunächst waren es Polen und Schweden, die sich das Land teil-ten. Estland war schwedisch und der übrige Teil polnisch, wobei aber der südlichste Teil, Kurland, dem letzten Ordensmeister Gotthard Kettler als polnisches Lehnsherzogtum zuerkannt wurde. Nachdem Zar Iwan IV, der ebenfalls das Land erobern wollte, es durch einige Feldzüge heimgesucht hatte, gelang es Schweden und Polen gemeinsam, ihn zu verdrängen und zu zwingen, 1582 auf das Land zu verzichten. Danach brach ein Krieg zwischen Polen und Schweden aus. Nach anfänglichen Erfolgen Polens konnte König Gustav Adolf von Schweden 1620 die Ostsee fast zu einem schwedischen Binnenmeer machen. Bis auf das polnische Lehns-herzogtum Kurland gehörte das Land zu Schweden. Im Nordischen Krieg gelang es dann endlich Peter 1., den russischen Traum zu erfüllen, das für Rußland wichtige Küstenland in Besitz zu nehmen, "das Fenster nach Europa zu öffnen" und Schweden als Großmacht abzulösen. Seit 1710 - Kurland erst seit 1795 - bis heute gehört das Baltikum zum russischen Machtbereich, wenn man von den 20 Jahren der Republiken Estland und Lettland zwischen den beiden Weltkriegen absieht.
In der Zeit der Fremdherrschaft hatten es die Ritterschaften nicht leichter als es der Orden zur Zeit der Selbständigkeit gehabt hatte. 1561 gewährleistete König Sigismund August von Polen der livländischen Ritterschaft durch das Privilegium Sigismundi Augusti die Erhaltung der ev. Religion und deutschen Sprache, Verwaltung und Rechtspflege durch Einheimische und nach deutschem Recht. Diese Sonderrechte wurden auch der estländischen Ritterschaft vom schwedischen König zugesichert. Das Privilegium Sigismundi Augusti wurde zum Grundgesetz der livländischen Selbstverwaltung. Darauf fußte die Existenz dieses Staates und somit war die Erhaltung der Privilegien Hauptaufgabe der Ritterschaften. Mit viel Mühe haben die Ritterschaften es fertig gebracht, diese Sonderrechte gegen polnische, schwedische und russische Angriffe jahrhundertelang zu verteidigen und nahezu ungeschmälert in das 20, Jahrhundert hineinzuretten.
Die polnische Herrschaft brachte die Gegenreformation mit, die die ev. Religion gefährdete. Schweden verletzte Ende des 17. Jahrhunderts die den Ritterschaften gewährten Rechte durch Einziehung von Gütern, die während der langjährigen Kriege als Belohnungen ausgeteilt wurden. Eine Delegation der livländischen Ritterschaft, die gegen die Güterreduktionen beim König Protest einlegte, wurde inhaftiert und zum Tode verurteilt. Ihr Wortführer war Reinhold v. Patkul. Ihm gelang die Flucht und er wurde danach zu einem der Hauptinitiatoren der Koalition Rußland - Polen - Dänemark, die im Nordischen Krieg Schweden schlagen konnte. Als Peter 1. das Land 1710 erobert hatte - nur Kurland blieb bis zur zweiten polnischen Teilung 1795 polnisches Lehnsherzogtum - bestätigte er den Ritterschaften ihre alten Privilegien. Auch alle seine Nachfolger erkannten bei ihrer Thronbesteigung diese Privilegien an. Erst Alexander III, (1881-94) verweigerte die Bestätigung. Er gab stattdessen den Ritterschaften zu verstehen, daß er die baltischen Ostseeprovinzen als einen Teil von Rußland betrachte. In der Folgezeit wurden Maßnahmen durchgeführt dem Zweck, das Land zu russifizieren. Die russische Justizverfassung wurde eingeführt, die alte Selbstverwaltung fast ganz beseitigt, die russische Sprache in der Verwaltung vorgeschrieben und das deutsche Schulwesen vernichtet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde die ohnehin schwierige Lage des baltischen Deutschtums fast unhaltbar infolge des zunehmenden Gegensatzes zwischen dem Deutschtum einer-seits und den Letten und Esten andererseits, deren Aufstieg die Russifizierung wesentlich begünstigt hatte. Dieser Gegensatz trat bereits in der Revolution 1905 deutlich zutage und war für das Deutschtum verhängnisvoll,als nach der russischen Revo1ution 1917
sich die Republiken Estland und Lettland bildeten, die 1919/1920 den Großgrundbesitz in der Republic Lettland unter Belassung eines Restgutes bis zu 50 ha enteigneten, und die Ritterschaften als ständische Korporation öffentlich-rechtlichen Charakters aufhörten zu bestehen.
Beeinflußt durch die geographisch-politische Lage entwickelten sich innerhalb des Landes vier verschiedene Ritterschaften, und zwar in Estland, Livland, Kurland und auf der Insel Oesel. Durch ehrenaimtliche Tätigkeit gewählter Vertreter der einzelnen Ritterschaften wurde jedes Land für sich selbst verwaltet. Die Wahlen fanden alle drei Jahre auf dem Landtag statt, auf dem alle Rittergutsbesitzer erscheinen mußten. Den Privilegien gemäß war Gegenstand der Landtage alles, was sich auf die Rechte, Interessen und Einrichtungen der Ritterschaften oder das Wohl des ganzen Landes bezog, z.B. Kirchenwesen, Schulwesen, Stiftungen, Gerichtswesen, Bildung neuer Güter, Aufnahme adliger Personen in die Matrikel der Ritterschaften. Zur Festigung des Zusammenhalts gründeten die vier Ritterschaften in der Mitte des 18. Jahrhunderts - Kurland bereits schon 1620 - Adelsmatrikel, die sog. Ritterbanken. Nur die in die Matrikel eingetragenen Personen und Geschlechter konnten an der Landesverwaltung teilnehmen und die den Ritterschaften zustehenden, Pflichten und Rechte ausüben.
Die Huenes gehören zwar nicht zu den ältesten und bedeutendsten, wohl aber zu den zahlreichsten und weitverbreitesten baltischen Adelsgeschlechtern. Alle heute lebenden Namensträger stammen von Heinrich (gest. 1597) ab. Er besaß die bereits seinem Großvater Johann, unserem Stammvater, 1501 belehnten Güter Aahof und Sessau in Kurland und hatte noch das Gut Feldhof hinzuerworben. Bei Errichtung der Matrikel der kurländischen Ritterschaft 1620 wurden seine Söhne Barthold, Heinrich und Martin mit ihrer Deszendenz in diese eingetragen. Damit ist das gesamte Geschlecht in Kurland immatrikuliert.
Durch die Nachkommenschaft des Martin, der sich 1646 die sog. Kadvelsche Ahnentafel malen ließ und der als Hofmarschall den Herzog Wilhelm von Kurland nach Estland begleitete, wurde die Familie zuerst in Estland seßhaft. Dort wurde sein Urenkel Karl Friedrich auf Heimar 1729 in die estländische Ritterschaft mit seinen Nachkommen aufgenommen und 1746 bei Errichtung der Matrikel der estländischen Ritterschaft eingetragen. Während die Nachkommen seiner Söhne Johann Georg (1765-1835) und Wilhelm (1772-1851) in Estland blieben und das Haus Addila, das durch den Tod des Prof. Friedrich (1875-1969) im Mannesstamm erloschen ist, bzw. das bereits völlig erloschene Haus Kelp begründeten, wird ein älterer Sohn, Berend Johann (1755-1796), Begründer des bei der Oeselschen Ritterschaft 1785 immatrikulierten Hauses Kadvel, das zwar nach dem Tod von Eduard (1874-1969) im Mannesstamm erloschen ist, aus dem aber die 1905 von der livländischen Ritterschaft immatrikulierten und heute zahlreich blühenden Häuser Alt-Ottenhof, Rawlitz und Harienheim hervor-gegangen sind. Diese Häuser gehören allen vier baltischen Ritter-schaften an.
Die Nachkommen eines Bruders des nach Estland gezogenen Martin, Christoph (gest. vor 1645), wurde im benachbarten Litauen besitzlich und war in polnischen Militärdiensten. Durch die Söhne seines Urenkelsohnes Otto Ewald (gest. 1765) teilte sich die Linie, in drei Zweige auf: Georg (gest. 1784) begründete die vielleicht heute noch in der UDSSR blühende Linie Waimastfer, die 1911 von der estländischen Ritterschaft immatrikuliert wurde und deren Angehörige vor allem in Rußland lebten, wo sie zur Zaren Zeit hohe Verwaltungs- und Militärämter versahen. - Ernst Friedrich (1720-1802) begründete den Zweig Ehrenbreitstein, der bereits Ende des 18. Jahrhunderts nach Preußen ging. Sein Enkelsohn Wilhelm (1790-1858) leitete als Platz-Ingenieur und preuß. Gen.Lt. den Bau der Festung Ehrenbreitstein bei Koblenz. Wilhelms Nachkommen gebrauchen die Schreibweise "Hoiningen" und erhielten 1865 die preuß. Genehmigung zur Wiederaufnahme des Freiherrntitels. - Der dritte Sohn Otto Eberhard (1750-1788) schließlich wurde in Estland besitzlich und von der estländischen Ritterschaft immatrikuliert. Während sein Sohn Hermann (1772-1845) in Livland besitzlich wurde, wo er 1818 immatrikuliert wurde und die Linie Fehsen-Nawwast-Lelle begründete, wurde sein Sohn Alexander Georg (1766-1819) Stammvater des estlän-dischen Hauses Lechts, das im Mannesstamm erloschen ist, aus dem aber die Häuser Paulsruhe, Rocht (erloschen), Echmes und Matzal hervor gingen.
Das einzige, was wir alle heute noch miteinander absolut gemeinsam haben und uns verbindet, ist der Name. Wenn wir aber die Namen, die in unseren Personalausweisen stehen, miteinander vergleichen würden, müßten wir feststellen, daß wir nicht alle denselben bürgerlichrechtlichen Namen führen. Bei manchen wird "Freiherr", bei anderen stattdessen "Baron", bei vielen weder das eine noch das andere stehen. Bei einigen wird sogar das "von" fehlen, weil sie meinen, daß dies sich durch "Baron" erübrigt.
Die Nachkommen des preuß. Gen. Lt. Wilhelm schreiben das "Hoyningen" statt mit "y", wie alle anderen, mit "i". Diese Schreibweise hat seine Berechtigung und ist allgemein bekannt. Bei einigen wird "Hoyningen" ganz fehlen. Das "gen." werden nur sehr wenige noch in ihrem Namen führen. Erst bei "Huene" darf man bei der Feststellung erleichtert aufatmen, daß wir wenigstens noch diesen Namensbestandteil gemeinsam tragen. Wenn sich diese verschiedenen Namensformen und -schreibweisen im Laufe von Jahrhunderten entwickelt hätten, so wie es bei manchen anderen Familien zu beobachten ist, könnte man dafür Verständnis haben. Bei unserer Familie ist dieses in kürzester Zeit, etwa innerhalb der letzten zwei Generationen, infolge von Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit und Mißachtung des Namens passiert. In einem mir bekannten Fall führt der Vater und seine drei Söhne genau genommen nicht denselben Namen.
Der richtige, offizielle Name, den wir führen oder führen sollten, ist Freiherr (Baron) von Hoyningen (Honingen) gen. Huene. Mit dem Namen "v. Hoynge(n) gen. Hu(e)ne" tritt die Familie gleich in den ersten Urkunden 1500 und 1501 in Erscheinung. Daraus entwickelte sich die heutige Namensform, mit der unsere Familie in die Matrikel der baltischen Ritterschaften eingetragen ist und in vielen genealigischen Werken genannt wird, u. a. im Genealogischen Handbuch der Baltischen Ritterschaften und im Genealogischen Handbuch des deut-schen Adels. Die Zugehörigkeit zum Freiherrnstand beruht auf der russischen Anerkennung der Berechtigung zur Führung des Baronstitels lt. Senats-Ukas Nr. 2823 vom 3.4.1862 und auf der preußischen Geneh-migung zur Wiederaufnahme des Freiherrntitels vom 12.8.1863 für die Nachkommen des preuß. Gen. Lt. Wilhelm. Lt. Eintragung in die Matrikel der kurländischen Ritterschaft sind nicht nur die Nachkommen Wilhelms, sondern alle Namensträger adelsrechtlich berechtigt zur Führung des Freiherrntitels. Heute allerdings sind die früheren Adelstitel "Freiherr" und "Baron" lediglich Bestandteile des Namens, dessen Führung seit 1919 nicht dem Adelsrecht, sondern dem bürger-lichen Recht unterliegt. Einige Zweige haben sich, als sie nach dem ersten Weltkrieg nach Deutschland kamen, als "Freiherren" einbürgern lassen.
Es ist ganz selbstverständlich, daß unser offizieller Name zu lang ist, um im täglichen Leben geführt zu werden. Das ist nicht nur heute so, sondern ist auch früher so gewesen. Rufname unseres Nachnamens war und ist Huene. Bis Anfang dieses Jahrhunderts nannte man sich im Baltikum, wo der vollständige Name bekannt war, meistens nur Huene.
Da der Name in der Bundesrepublik und erst recht in anderen Ländern vollkommen unbekannt ist und die Standesbeamten hinsichtlich der Namensform sehr genau sind, kann man dies heute nicht mehr in dem Maße tun, wenn man nicht Gefahr laufen will, Bestandteile des Namens für sich und seine Nachkommen unwiederbringlich zu verlieren. Wie wir uns heute im täglichen Leben nennen, ob Huene oder Hoyningen, sollte nicht so wichtig sein. Andererseits sollten wir uns bei Ausstellung von Pässen, Ausweisen und allen Personenstandsurkunden davor hüten, nachlässig oder bequem zu sein und, um angeblich bescheiden zu erscheinen oder Ärger zu ersparen, Richtigstellungen zu unterlassen. Ein Herr Müller wird darauf bedacht sein, daß sein Name mit zwei und nicht mit einem "l" geschrieben wird. Ebenso sollten wir uns bemühen, unseren Namen unverändert und vollständig zu erhalten, so wie er jahrhundertelang geführt worden ist. Dazu sollten wir uns gegenüber unseren Vorfahren, unseren Nachkommen und der Familie überhaupt verpflichtet fühlen.
Vor etwa 50 Jahren hörten infolge der russischen Revolution und der Gründung der Republiken von Lettland und Estland die Ritterschaften auf, als öffentlich-rechtliche Korporationen zu bestehen. Besonders durch die Enteignung der Güter waren die meisten gezwungen, das Land, das ihre Vorfahren jahrhundertelang geprägt und verwaltet hatten, zu verlassen. Nur wenige kehrten nach dem ersten Weltkrieg in das Baltikum wieder zurück und bewirtschafteten die sogenannten Restgüter. 1939 mußten auch sie die Heimat verlassen. Die Ritterschaften haben sich nach dem zweiten Weltkrieg zum "Verband der Baltischen Ritterschaften e.V." zusammengeschlossen, der als größter und aktivster Adelsverband der "Vereinigung der Deutschen Adelsverbände" angehört. Dieser Verband gliedert sich einmal in die historischen Ritterschaften und zum anderen in regionale Bezirksgruppen auf.
Jeder von uns gehört von Geburt an oder durch Heirat einer oder mehrerer Ritterschaften an und kann, wenn er über 18 Jahre alt ist, dem Verband beitreten. Es sollte für jeden von uns selbstverständlich sein, dem Verband als Mitglied anzugehören und soweit wie möglich an seinen Veranstaltungen teilzunehmen.
Vor 50 Jahren nach dem ersten Weltkrieg, bzw. vor 50 Jahren bei der "Umsiedlung" aller Deutschen, verließen auch die Huenen die Heimat. Damit ging ihnen die gemeinsame Basis und der gemeinsame Lebensraum verloren. In wenigen Jahrzehnten hat sich die Familie in die ganze Welt verstreut. Die Namensträger gehören heute verschiedenen Welten, Nationen und Lebenskreisen an.
Die Kräfte, die uns auseinanderreißen, sind groß und werden wohl immer größer werden. In Anbetracht dessen sollten wir fest zusammenhalten und die Überwindung dieser Kräfte uns zur Aufgabe machen In der pluralistischen Gesellschaft, in der wir heute leben, ist es für jeden nützlich und wichtig, Gemeinschaften anzugehören, in denen man sich gegenseitig fördert und hilft Ich glaube, kaum eine Ge-meinschaft ist dafür geeigneter als eine Familie, wie die unsrige, eine Gemeinschaft, in die wir hineingeboren sind und der wir, ob wir wollen oder nicht, unser Leben lang angehören. Wir sollten uns alle bemühen, unser Familienbewußtsein nicht nur auf unsere Eltern, Geschwister und nächste Verwandte zu beschränkn, sondern auf alle Namensträger auszudehnen und unsere Familie zu einer lebendigen Gemeinschaf t werden zu lassen. Voraussetzung hierfür ist nicht nur, daß dem Genealogen alle Geburten, Vermählungen, Todesfälle und Adressenänderungen mitgeteilt werden - nur wenn dieses geschieht, kann unser eingangs erwähnter Stammbaum weiterwachsen und sich verzweigen -, sondern vor allem, daß wir miteinander Kontakt halten, uns besuchen und kennenlernen, und schließlich, daß wir uns nicht nur mit unserer zweifellos besonderen Vergangenheit beschäftigen, sondern uns gegen-seitig helfen, mit den kleinen und großen Problemen der Gegenwart und Zukunft fertig zu werden.
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Heiner von Hoyningen-Huene